Eine Kanzlei-Website, die Ihre Kompetenz in Insolvenzverwaltung und Sanierung darstellt, Gläubigern klare Informationen bietet und Vertrauen bei Gerichten und Beteiligten schafft.
Der Nutzen

In laufenden Verfahren wenden sich zahlreiche Gläubiger an Ihre Kanzlei. Eine Website mit klarem Gläubiger-Bereich – Verfahrensinformationen, Forderungsanmeldung, Formulare, Ansprechpartner – entlastet Ihr Team spürbar und kommuniziert professionell.

Moderne Insolvenzverwaltung ist mehr als Abwicklung – Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Sanierung sind gefragte Kompetenzen. Ich stelle Ihre Schwerpunkte klar dar, sodass Gerichte, Unternehmen und Berater Ihre Expertise erkennen.

In wirtschaftlich angespannten Situationen zählt Vertrauen. Eine sachliche, hochwertige Website ohne Effekthascherei vermittelt die Seriosität und Verlässlichkeit, die Gerichte und Beteiligte von einem Insolvenzverwalter erwarten.
Ihr Projekt
Für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter erfüllt die eigene Website gleich zwei Aufgaben: Sie informiert Gläubiger in laufenden Verfahren professionell und stellt Ihre Kompetenz gegenüber Gerichten, Unternehmen und Beratern dar. Beide Zielgruppen verschaffen sich online einen ersten Eindruck.
Als Webdesigner und WordPress-Freelancer entwickle ich Websites für Insolvenzverwalter, die Seriosität und Verlässlichkeit ausstrahlen – umgesetzt mit Elementor Pro. Im Mittelpunkt steht eine klare Informationsarchitektur, die Ihre Schwerpunkte von der Regelinsolvenz bis zur Eigenverwaltung und Sanierung erkennbar macht.
Ein durchdachter Gläubiger-Bereich – mit Verfahrensinformationen, Forderungsanmeldung, Formularen und Ansprechpartnern – entlastet Ihr Team spürbar und kommuniziert auch in komplexen Verfahren professionell. Die berufsrechtlichen Vorgaben der Berufsordnung (BORA) werden dabei berücksichtigt.
Dazu kommen die technischen Grundlagen: schnelle Ladezeiten, strukturierte Daten für Suchmaschinen, DSGVO-konforme Anfrageformulare mit sicherem Datei-Upload und eine gezielte Suchmaschinenoptimierung auf Ihre Schwerpunkte und Region. So werden Sie genau dort gefunden, wo Gerichte, Gläubiger und Beratungspartner suchen.
Viele Insolvenzverwalter sind zugleich als Rechtsanwälte tätig. Wie ein überzeugender Kanzlei-Auftritt aussieht, zeigt mein Webdesign für Anwälte & Kanzleien.
Der Leistungsumfang
Für jeden Bereich – Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Sanierung, Gutachten – entsteht eine eigene, suchmaschinenoptimierte Seite. So erkennen Gerichte, Unternehmen und Berater Ihr Leistungsspektrum auf einen Blick.
Ein klar strukturierter Bereich für Gläubiger mit Verfahrensinformationen, Forderungsanmeldung, Formularen und FAQ. Das entlastet Ihr Team und kommuniziert auch in komplexen Verfahren professionell.
Eine vertrauensbildende Vorstellung Ihres Teams mit Titeln und Schwerpunkten – etwa Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Gerade hier zählt die nachgewiesene Kompetenz für Bestellungen durch Gerichte.
DSGVO-konforme Anfrageformulare mit sicherem Datei-Upload ermöglichen Unternehmen und Beratern die vertrauliche Kontaktaufnahme – sensibel auf die Natur der Anliegen abgestimmt.
Sind Sie an mehreren Standorten oder überregional tätig, stelle ich das klar dar – mit Standortseiten und passender lokaler wie überregionaler SEO, damit Gerichte und Beteiligte Sie zuverlässig finden.
Nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen können heute fast alle Webseitenbedürfnisse umgesetzt werden. Fragen Sie einfach an.
Der Weg
1. Analyse von Kanzlei, Schwerpunkten & Zielgruppen. Im Auftakt-Gespräch klären wir Ihre Schwerpunkte: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Sanierung, Gutachtertätigkeit. Welche Zielgruppen soll die Website ansprechen – Gerichte, Gläubiger, Unternehmen in der Krise, Berater? Welche Informationen sind öffentlich, was läuft im Gläubiger-Bereich? Diese Klarheit prägt die Informationsarchitektur.
2. Konzept mit Seriosität und Struktur. Sie erhalten ein erstes Webdesign-Konzept mit Beispiel-Seiten zu Leistungen, Team und Gläubiger-Bereich. Insolvenzverwalter-Websites müssen Vertrauen und Verlässlichkeit ausstrahlen und gleichzeitig mehrere Zielgruppen sinnvoll bedienen. Erste Teilrechnung nach Freigabe.
3. Umsetzung mit WordPress & Elementor Pro. Auf Basis des Konzepts entstehen Leistungsseiten, ein Gläubiger-Informationsbereich, Team mit Qualifikationen, Standortseiten, DSGVO-konforme Anfrageformulare mit sicherem Datei-Upload und – wenn gewünscht – ein geschützter Bereich. Berufsrechtliche Vorgaben werden berücksichtigt. Schulung auf Wunsch.
4. SEO, Sicherheit & Launch. Vor dem Go-Live: Backup-System, Hacking-Schutz, Pagespeed und DSGVO-Konformität. SEO auf „Insolvenzverwalter“ plus Schwerpunkt und Region – etwa „Sanierungsberatung“ – wird umgesetzt, alte URLs werden weitergeleitet. Pflege und Verfahrensupdates auf Stundenbasis.
Die Investition
| Leistung | Preis (netto) |
|---|---|
| Kanzlei-Website mit Gläubigerbereich | ab 3.900 € |
| Umfangreiche Website mit mehreren Schwerpunkten & ausführlicher SEO | ab 4.995 € |
| Abrechnung nach Aufwand | 100 €/Std. |
Eine professionelle Kanzlei-Website startet bei 3.900 € netto. Für umfangreichere Auftritte mit Gläubiger-Bereich, mehreren Schwerpunkten und ausführlicher SEO-Ausrichtung liegt der Festpreis ab 4.995 € netto. Alternativ ist eine Abrechnung nach Stundensatz möglich.
Ja. Sie dient zwei Zielen: der professionellen Kommunikation mit Gläubigern in laufenden Verfahren und der Darstellung Ihrer Kompetenz und Reputation gegenüber Gerichten, Unternehmen und Beratern.
Meist 3 bis 6 Wochen – abhängig vom Umfang (etwa Gläubiger-Bereich und mehrere Schwerpunkte) und davon, wie schnell Ihre Inhalte vorliegen. Von der Konzeption über die Umsetzung bis zum Go-live.
Ja. Auf Basis von WordPress und Elementor Pro pflegen Sie Verfahrensinformationen und Aktuelles selbst. Auf Wunsch erhalten Sie eine Einweisung, oder ich übernehme die Pflege auf Stundenbasis.
Ja. Ich richte einen klar strukturierten – auf Wunsch geschützten – Gläubiger-Bereich mit Verfahrensinformationen, Forderungsanmeldung und Formularen ein, der Ihr Team spürbar entlastet.
Da Insolvenzverwalter überwiegend Rechtsanwälte sind, berücksichtige ich die Vorgaben der Berufsordnung (BORA) sowie der DSGVO – also eine sachliche Darstellung ohne unzulässige Werbung und mit besonderem Augenmerk auf Vertraulichkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt Ihr Anwalt bzw. die Kammer; ich setze nach bestem Wissen und etablierter Praxis um.
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