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Barrierefreies Webdesign nach BFSG: für alle nutzbar und rechtssicher

WCAG-konform und BFSG-sicher: Ich gestalte und optimiere Ihre Website so, dass sie für alle nutzbar ist – und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Die Ausgangslage

Warum Barrierefreiheit jetzt zählt

BFSG-Pflicht – und Abmahnrisiko

Seit dem 28. Juni 2025 greift das BFSG. Wer betroffen ist und nicht liefert, riskiert Beschwerden, Nachbesserungsdruck und im schlimmsten Fall Abmahnungen. Ich bringe Ihre Website rechtssicher auf den geforderten Stand.

Ein Teil Ihrer Besucher bleibt außen vor

Schwache Kontraste, fehlende Alternativtexte, keine Tastaturbedienung: Menschen mit Einschränkungen kommen nicht durch – und Suchmaschinen ebenfalls nicht. Barrierefreiheit erweitert Ihre Reichweite spürbar.

Nachrüsten ist teurer als richtig bauen

Barrierefreiheit nachträglich in eine gewachsene Website einzuflicken kostet mehr, als sie von Anfang an sauber umzusetzen. Je früher wir ansetzen, desto günstiger wird es.

Der Standard

Die vier Prinzipien barrierefreier Websites

Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern gute Handwerkskunst – und sie folgt vier klaren Prinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Sie sind die Grundlage des BFSG und zugleich ein Qualitätsmerkmal, von dem alle Besucher – und über sauberes HTML auch die Suchmaschinen – profitieren.

Prinzip Bedeutet In der Praxis
Wahrnehmbar Inhalte für alle Sinne erfassbar Alternativtexte, ausreichende Kontraste, Untertitel
Bedienbar vollständig ohne Maus nutzbar Tastaturbedienung, klare Fokus-Reihenfolge, genug Zeit
Verständlich Sprache und Bedienung nachvollziehbar klare Texte, konsistente Navigation, verständliche Formulare
Robust mit Hilfstechnik kompatibel sauberes HTML, korrekte ARIA-Auszeichnung, geprüfte Screenreader-Ausgabe

Ziel ist die Konformitätsstufe AA – das übliche und vom BFSG erwartete Niveau. Genau daran richte ich Gestaltung und Technik aus.

Der Leistungsumfang

Was barrierefreies Webdesign bei mir umfasst

Selbst-Check

Betrifft das BFSG Ihre Website?

Drei Fragen geben eine erste Orientierung, ob Ihre Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.
1Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucherinnen und Verbraucher?Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG.
2Können über Ihre Website Verträge geschlossen werden?Zum Beispiel Onlineshop, Buchung mit Vertragsschluss oder kostenpflichtige Anmeldung.
3Hat Ihr Unternehmen 10 oder mehr Beschäftigte oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme?Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

Diese Einschätzung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Weg

So mache ich Ihre Website barrierefrei

  1. AuditWoche 1Ich prüfe Ihre Website automatisiert und manuell gegen WCAG 2.1 AA – Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Screenreader-Ausgabe – und halte alle Befunde fest.
  2. MaßnahmenplanWoche 2Sie erhalten eine nach Wirkung priorisierte Maßnahmenliste und ein verbindliches Angebot mit Von-bis-Schätzung.
  3. UmsetzungWoche 3–6Gestaltung und Technik werden barrierefrei umgesetzt – direkt in Ihrem WordPress, ohne Overlay-Behelf.
  4. TestWoche 6Erneute Prüfung mit Tastatur, Screenreader und Kontrast-Tools, bis die Zielkriterien erfüllt sind.
  5. Nachweis & ÜbergabeWoche 7Auf Wunsch mit Testdokumentation als Grundlage für Ihre Barrierefreiheits-Erklärung – plus Einweisung, wie neue Inhalte barrierefrei bleiben.

Selbst-Check

Betrifft das BFSG Ihre Website?

Drei Fragen geben eine erste Orientierung, ob Ihre Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.

Die Investition

Was kostet barrierefreies Webdesign?

Barrierefreiheit wird individuell kalkuliert, weil der Aufwand vom Ausgangszustand abhängt. Sinnvoll ist ein zweistufiges Vorgehen: zuerst ein BFSG- und WCAG-Check, der Ihren Ist-Stand und die nötigen Maßnahmen zeigt – danach die Umsetzung nach verbindlicher Von-bis-Schätzung.

Wird eine Website ohnehin neu gebaut, ist Barrierefreiheit von Anfang an deutlich günstiger als jede Nachrüstung – sie fließt direkt in Gestaltung und Technik ein. Als Orientierung dient die Kosten-Übersicht; Stundensätze und Projektpreise finden Sie dort transparent aufgeschlüsselt.

Webdesign-Beispiele: So kann Ihre neue Website aussehen

Das sagen meine Kundinnen und Kunden

Kerstin JAvor 4 Monaten

Klare Kommunikation, hohe Empathie und eine tolle Unterstützung bei Fragen und Unwissenheit. Ich kann seine Arbeit absolut empfehlen und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis meiner Webseite. Danke!

Rainer Schmidtvor 4 Monaten

Ich bin Kieferorthopäde und Herr Roloff hat als Webdesigner für meine Praxis eine Website in Wordpress erstellt. Mit dem Ergebnis bin ich super glücklich und möchte mich vor allem für die tolle Betreuung bedanken! Als weitgehend Unwissender hat Herr Roloff mich sehr geduldig durch alle Fragen gelotst und mir damit eine große Sorge abgenommen. Klare Empfehlung von meiner Seite für diesen Freelancer!

Cornelia Reitervor 5 Monaten

Herr Roloff ist ein super sympathischer Webdesign Freelancer und hat die Webseite meiner Arztpraxis richtig schick gemacht! Ich empfehle ihn sehr gerne und werde mich auch selber ganz sicher wieder bei ihm melden.

Roland Neumannvor 8 Monaten

Herr Roloff hat meine Homepage völlig neu gestaltet und dabei eine wirklich mehr als zufriedenstellende Arbeit geleistet. Dabei ging er sehr kompetent und freundlich auf meine Wünsche und Bedürfnisse ein; ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

C Avor 10 Monaten

Ole Roloff (auftritt.pro) hat mir bei zahlreichen, auch umfangreichen Projekten im Bereich Wordpress und Webdesign schnell und unkompliziert geholfen. Er ist stets erreichbar zu allen Fragen und bringt eine Menge Erfahrung plus Motivation mit.

Christian Riddervor 1 Jahr

Ole Roloff hat mir super geholfen mit dem Redesign meiner Webseite. Dabei wurde die WordPress-Seite mit Elementor neu aufgebaut, die Inhalte neu strukturiert, und zu einem schnelleren Host migriert. Besonders gut hat mir gefallen, wie er seine Dienstleistung auf meine spezifischen Wünsche und Rahmenbedingungen zugeschnitten hat. Die Zusammenarbeit war besonders angenehm und produktiv. Vielen Dank!

HVD Bundesverbandvor 1 Jahr

Unkomplizierte, professionelle und hervorragende Zusammenarbeit! Ole Roloff hat unsere Wünsche in den Bereichen Webseitengestaltung, WordPress und SEO perfekt umgesetzt. Absolut empfehlenswert! Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Projekte.

verticalSOLUTION GmbHvor 1 Jahr

Ole Roloff überzeugt als freiberuflicher WordPress-Webdesigner und SEO-Consultant in Berlin. Mit seiner langjährigen Agenturerfahrung liefert er hochwertiges, responsives Webdesign auf Basis von WordPress – nutzerfreundlich, schnell und suchmaschinenorientiert. Die Optimierung erfolgt transparent und messbar, sodass sich Rankings und organischer Traffic spürbar verbessern. Seine Kommunikation ist zuverlässig, der Projektfortschritt klar nachvollziehbar und Termine werden zuverlässig eingehalten. Eine klare Empfehlung für jedes Unternehmen, das Wert auf ästhetisches Design plus effektive SEO legt.

Peter Hufschmidtvor 1 Jahr

Danke Ole für die wunderbare Website, die Du für uns entworfen hast! Auch deine weitere Unterstützung bei Schwierigkeiten ist uns immer eine große Hilfe. Sehr zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Du bist etwas Besonderes - weiter so!!

Julia Kroßvor 1 Jahr

Super professionell und sehr gute Beratung in allen Themen wie SEO, Wordpress etc. Immer wieder und sehr zu empfehlen!

Machen wir Ihre Website barrierefrei

Im kostenlosen Erstgespräch schätze ich ein, wo Ihre Website steht und was BFSG-Konformität für Sie konkret bedeutet – unverbindlich und ohne Fachchinesisch.
Anhänge:

Häufige Fragen zu barrierefreiem Webdesign

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote im Verbraucherbereich – etwa Online-Shops, Buchungs- und Dienstleistungs-Websites. Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen. Im Erstgespräch gebe ich Ihnen eine praxisnahe Einschätzung, ob und wo Handlungsbedarf besteht – die verbindliche rechtliche Bewertung bleibt Sache Ihrer Rechtsberatung.

Leider nein. Overlay-Tools versprechen viel, lösen die eigentlichen Probleme aber selten und stehen zunehmend in der Kritik. Echte Barrierefreiheit steckt im HTML, in den Kontrasten und in der Bedienbarkeit. Plugins können unterstützen, ersetzen die saubere Umsetzung aber nicht.

Die WCAG sind der internationale Standard für barrierefreie Websites, gegliedert in drei Stufen (A, AA, AAA). AA ist das übliche Zielniveau und die Grundlage, an der sich auch das BFSG orientiert. Genau darauf arbeite ich hin.

Ja. Nach dem Audit setze ich die Maßnahmen priorisiert um – zuerst das, was am meisten bewirkt. Bei stark veralteten Seiten kann ein Relaunch günstiger sein als aufwendiges Nachbessern; das bespreche ich offen mit Ihnen.

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Üblich ist ein BFSG-/WCAG-Check als erster Schritt, danach die Umsetzung nach verbindlicher Von-bis-Schätzung. Von Anfang an eingeplant ist Barrierefreiheit deutlich günstiger als jede Nachrüstung. Richtwerte finden Sie auf der Kosten-Seite.

Nein – ich setze die technische und gestalterische Barrierefreiheit um und liefere die Testdokumentation. Die rechtliche Bewertung, etwa Ihre verbindliche Betroffenheit oder die Barrierefreiheits-Erklärung als Rechtstext, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. So bleibt jeder in seinem Fach.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Seitdem müssen betroffene Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Für Dienstleistungsverträge, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2030.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme – sind von der Pflicht ausgenommen. Nicht erfasst sind außerdem reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug. Ob eine Ausnahme für Sie greift, klärt Ihre Rechtsberatung; ich gebe im Erstgespräch eine praxisnahe Einschätzung.

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Nachbesserung verlangen, Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen und ein Angebot untersagen; dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber. In der Praxis wiegt schwerer, dass eine nicht barrierefreie Website Kunden ausschließt. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Sache Ihrer Rechtsberatung.